Fischereipatent und Vorschriften

Fischereipatent Graubünden

Mit dem kantonalen Fischereipatent kann in fast allen Seen und Flüssen im Kanton Graubünden gefischt werden. Es gibt ein paar wenige Privatgewässer welche ein separates Fischereipatent benötigen.

In welchen Gewässern gefischt werden darf, welches Fangmass benötigt wird und welche Arten vorkommen, findet sich ganz einfach in der interaktiven Gewässerkarte. Da finden sich auch spannende Informationen wie die Tiefe eines Sees, oder der jährliche Fischbesatz.

Zur Ausübung der Fischerei ist nur berechtigt, wer das Fischereipatent erworben hat. Die Fischerin oder der Fischer ist verpflichtet, bei der Fischereiausübung das Fischereipatent, die Fangstatistik, einen gültigen Personalausweis und den Sachkundeausweis mitzuführen und auf Verlangen den Fischereiaufsichtsorganen vorzuweisen.

Es gibt Saisonpatente, Monatspatente (30 Tage), Halbmonatspatente (15 Tage), Wochenpatente (7 Tage) und Tagespatente.

Fischereipatente können im Online Shop, bei den Fischereiaufsehern und verschiedenen Wildhütern, im Bündner Naturmuseum in Chur und weiteren Verkaufsstellen bezogen werden. Alle Informationen zum Patentbezug

Für das Führen und Übermitteln der Fangstatistik gibt es die Fischerei-App Graubünden. Dort können Patente gekauft und hinterlegt werden, wie auch der SANA-Ausweis. Man hat seine persönliche Fangstatistik und die interaktive Gewässerkarte zur Hand. Eine sehr praktische App für alle Fischerinnen und Fischer.

Betriebsvorschriften Fischerei

Die aktuell geltenden Fischereibetriebsvorschriften im Kanton Graubünden finden sich auf der Webseite vom Amt für Jagd und Fischerei (AJF). https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/recht/Seiten/Vorschriften-&-Karten.aspx

Das wichtigste in Kürze

  • Die Fischereisaison beginnt in den meisten Gewässern am 1. Mai und endet an den Fliessgewässern am 15. September und an den stehenden Gewässern am 31. Oktober. In der interaktiven Gewässerkarte finden sich die genauen Daten.
  • Gefischt werden darf von 05.00 Uhr bis 23.00 Uhr.
  • Pro Fischer darf nur ein Angelgerät verwendet werden
  • Bitte beachte allfällige Schonstrecken (interaktive Gewässerkarte)
  • Das Mitführen von Haken mit Widerhaken ist verboten und wird gebüsst.
  • Pro Schnur dürfen maximal 3 Haken befestigt werden. Ein Drilling zählt als 3 Haken.
  • Das Tagesfanglimit beträgt in Fliessgewässern 4 Fische und in stehende Gewässern 6 Fische. Insgesamt dürfen nicht mehr wie 6 Fische pro Tag gefangen werden.
  • An Fliessgewässern gilt ein Saisonfanglimit von 60 Fischen.
  • Die Fangstatistik muss immer sofort nachgeführt werden.
  • Die Fischarten Nase, Groppe, Strömer, Aal und Bartgrundel sowie der Dohlen- und Edelkrebs sind im ganzen Kanton Graubünden geschützt.

Waidgerechtes Verhalten

Fische sind mit nasser Hand anzufassen, mit einem Schlag auf den Kopf zu betäuben, anschliessend mit einem Kiemenschnitt zu töten oder auszunehmen und erst dann von der Angel zu lösen. Untermassige Fische sind mit nasser Hand möglichst schonend vom Haken zu lösen und sorgfältig ins Wasser zurückzugeben.