Laichgebiet der Steelheadforelle

(Steelhead = anadrome Wanderform der Regenbogenforelle)

Text und Bild: Chris Wittmann

Der Fischereiverein Chur hat nach fruchtbaren Verhandlungen mit dem Amt für Fischerei dieses Laichgebiet von existentieller Bedeutung für die Fischerei und die Fische im Bündner Alpenrhein, grossräumig unter besonderen Schutz stellen können. Ein Merkmal dieses Schutzgebietes ist auch die Existenz und die Förderung weiterer bedrohter Fischarten die fischereilich keine Bedeutung haben aber für die Biodiversität von enormen Wert sind.

Dieses Schutzgebiet erstreckt sich nördlich von Untervaz auf der Länge von rund einem Kilometer. Eckpfeiler dieses Habitats sind 4 einflussgebende Umstände. Temperiertes Thermalwasser, klares Bachwasser und kühles Grundwasser vereinen sich in einem semieigenständigen Seitenlauf des Rheins und sorgen so für eine optimale Chemie und Wassertemperatur. Zusätzlich fungiert eine natürliche Landmasse entlang des Seitenlaufes als Schutz vor erodierendem Hochwasser. Diese verbliebene Landmasse ist der klägliche Rest der im Jahre 1977/78 durch Kiesentnahme und Hochwasser fast vollständig zerstörtem Auwald-Fliessgewässerlandschaft. Fällt ein Element weg, kollabiert dieses Ökosystem so wie es die Fische brauchen. Es ist ein enormer Zufall dass sich diese optimale Kombination ergeben hat und ist im Bünder Rheintal einmalig. Ein Überbleibsel des letzten Jahrhunderts!

Am Alpenrhein bei Untervaz gibt es seit vielen Jahren ein bis 2006 nur Insidern bekanntes Laichgebiet der bodenseewandernden Regenbogenforelle. All die Jahre konnte sie dort im Verborgenen ihr Laichgeschäft abhalten und für «Bündner» Nachwuchs sorgen. Seit dem Jahr 2007 ist der gesamte Bündner Alpenrhein ab 1. Februar (erfolgreicher Antrag FV Chur) für die Fischerei offen. Damit konnte auch der Seitenlauf mit diesem sensiblen Laichgebiet befischt werden. Eine Katastrophe bei der Reproduktion bannte sich an.

Leider wurden alljährlich die laichenden oder laichbereiten Forellen direkt von der Laichgrube weggefangen. Auch im Februar 2011 traf der Eröffnungstag mitten ins Fortpflanzungsgeschäft! Bis auf eine Handvoll Fischer die diese Situation schamlos ausnutzten, sind sich die meisten Bündner Fischer einig, dass diese Tatsache nicht länger geduldet werden konnte. Ein unhaltbarer Zustand der mutmasslich ein grosser Schaden für unsere Fischerei im Alpenrhein in dieser Gegend bedeutet. In erster Linie aus ethischen Gründen aber auch von der fischereiwirtschaftlichen Seite ein Desaster. Für die Regenbogenforelle gilt in der Schweiz ein Besatzverbot in Fliessgewässer. Daher ist die natürliche Reproduktion dieses gegenüber der Bachforelle weniger anspruchsvollen Salmoniden für die serbelnde Rheinfischerei von existentiellem Wert.

Der Fischereiverein Chur einen Antrag zuhanden der Delegiertenversammlung des Verbandes eingereicht, welcher eine punktuelle Schonung in diesem Laichgebiet während den Monaten Februar und März verlangt.

Der Fischereiverein Chur strebte ein eng begrenzes Schongebiet von rund 200 Metern in der Kernzone dieses Laichgebietes an. Dieser Antrag wurde mit hoher Zustimmung angenommen und an das Amt für Fischerei weitergeleitet. Mittlerweile wurde entschieden und ab 2012 ist im eng begrenzten Kerngebiet, sowie in der warmen Quelle die Fischerei untersagt.